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Einladung zur Mitgliederversammlung am 4.9.2020 10.08.2020


Einladung zur Mitgliederversammlung 2020

 

Gemäß § 11 der Satzung des Turnerbund Stöcken berufe ich hiermit die jährliche ordentliche Mitgliederversammlung ein.

                Termin:                                Freitag, 4. September 2020

                Zeit:                                       19:00 Uhr

                Ort:                                        Sportcenter des TB Stöcken, Eichsfelder Str. 26, 30419 Hannover

 

Wichter Hinweis zu den Hygiene- und Abstandsregelungen:

 
  • Das Sportcenter wird so bestuhlt, dass die Sitzplätze einen ausreichenden Abstand zueinander haben.
  • Auf dem Weg vom und zum Sitzplatz muss der Abstand zu anderen Personen eingehalten und eine Mund-Nase-Abdeckung getragen werden.
  • Es wird keine Bewirtung geben. Jedes Mitglied darf sich sein eigenes Getränk mitbringen.
 

 

Tagesordnung

 
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
 

 

  1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
  2. Genehmigung des Protokolls über die Mitgliederversammlung vom 22.03.2019 (veröffentlicht in den TB Nachrichten 2/2019)
  3. Wahl der Versammlungsleitung
  4. Berichte der Vorstandsmitglieder über das Jahr 2019 mit Aussprache. Berichte sind zum Teil vorab in diesen TB Nachrichten abgedruckt.
  5. Bericht des Schatzmeisters über den Kassenbericht 2019 mit Aussprache
  6. Bericht über die Prüfung des Kassenberichtes 2019 und Entlastung des Geschäftsführenden Vorstands
  7. Wahlen gemäß der §§ 9 und 10 sowie 12 der Satzung
  8. Ehrenmitgliedschaft (Satzung § 5)
  9. Anträge**
  10. Haushalt 2020
  11. Ehrungen 2020
  12. Vorhaben und Veranstaltungen im Jahr 2020
  13. Anfragen, Anregungen, Mitteilungen
 

 

** Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung bei der Vorsitzenden / dem Vorsitzenden eingereicht sein. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht mehr auf die Tagesordnung gesetzt. Ausgenommen hiervon sind Dringlichkeitsanträge, die mit dem Eintritt von Ereignissen begründet werden, welche nach Ablauf der Antragsfrist eingetreten sind.

Satzungsänderungen können nur beschlossen werden, wenn die Anträge den Mitgliedern mit der Tagesordnung bekanntgegeben wurden. In der Einladung zur Mitgliederversammlung zum ursprünglichen Termin wurde als Antragsfrist der 30.1.2020 ausgewiesen. Anträge auf Satzungsänderung lagen bis zu diesem Termin nicht vor.

§ 7 Satzung: (1) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an; jüngere Mitglieder können an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Eine Übertragung des Stimmrechts ist nicht statthaft.

(2) Vereinsmitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an sind als Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands, des erweiterten Vorstands sowie in andere Ämter, z.B. Kassenprüferinnen / Kassenprüfer, wählbar.

Ursula Sievert, Vorsitzende